AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren kurz: AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote der otc-kri7 GmbH, im folgenden Auftragnehmerin genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Auftraggeber können sowohl Unternehmen als auch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein.


Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die zu den vorliegenden AGB im Widerspruch stehen, sind im vollem Umfang unwirksam, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und werden daher nicht zum Vertragsinhalt. Für den Fall von abweichenden Vereinbarungen betreffend einzelner Punkte, bedürfen diese der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die Auftragnehmerin. Ein Stillschweigen oder konkludentes Verhalten gegenüber den Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gilt jedenfalls nicht als Zustimmung der Auftragnehmerin. Die Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin und des Auftraggebers bilden kumulativ - soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde - nachstehende Punkte:

  • das Auftragsschreiben (schriftliche Anfrage);
  • das letztgültige Angebot der Auftragnehmerin;
  • Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin;
  • die vorliegenden AGB.



2. Angebot/Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch die Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Für den Vertragsschluss gelten die allgemeinen Regeln des österreichischen Zivilrechts.


3. Leistungsumfang
Der Auftrag umfasst jene Leistungen, die im Angebot und/oder Leistungsverzeichnis enthalten sind. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden von der Auftragnehmerin nur nach vorheriger schriftlicher Auftragserteilung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.


4. Vertragslaufzeit

Für den Fall, dass keine Vertragslaufzeit ausdrücklich vereinbart wird, gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, können vom Auftragnehmer und Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten  zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Aufkündigung hat schriftlich per E-Mail an office@wimhofer.at oder mittels eingeschriebenen Brief zu erfolgen an:


otc-kri7 GmbH

Hoher Markt 4/3

1010 Wien


5. Vergütung und Zahlung

Es gelten die Preise entsprechend unserem Angebot. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Daher erhöhen sich die angebotenen Preise um die jeweilige gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer.


Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass alle angebotenen Preise, veränderliche Preise sind und zwar für die gesamte Dauer des Auftrages. Die jährliche Preisanpassung erfolgt auf Basis der alljährlich stattfindenden Änderung des Kollektivvertrages für die Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Die entsprechende Wertsicherung wird jährlich von der Wirtschaftskammer (WKO) veröffentlicht.


Jährliche Preisanpassungen gelten darüber hinaus auch für Regieleistungen und Stundenlöhne.


Wurde zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Festpreis ausdrücklich vereinbart, dann ist eine Preisanpassung für den Fall von außergewöhnlichen Preissteigerungen ohne gesonderte Vereinbarung zulässig.


Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnung innerhalb von 14-Kalendertagen nach Rechnungsstellung an den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der 14-Kalendertage-Zahlungsfrist, kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Berechnung der Zahlungsfrist ist das Datum der elektronischen Zustellung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, pro Mahnschreiben an den Auftraggeber einen Aufschlag von 12,00 Euro (in Worten: Zwölf) zu fordern.


Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, dann stehen dem Auftragnehmer im Falle eines unternehmensbezogenen Geschäftes Zinsen in der Höhe von mindestens 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu.


Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus sämtliche Kosten, die zur Einbringlichmachung erforderlich sind, zu tragen, insbesondere Kosten, die aus aus der Rechtsverfolgung resultieren.


Eine Aufrechnungsbefugnis und ein Zurückbehaltungsrecht stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn etwaige Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.





6. Vertragserfüllung


Kommt es im Rahmen der Leistungserbringung zu  Anforderungen, die durch die bestehenden Gewerbeberechtigungen der otc-kri7 GmbH nicht gedeckelt werden, greift diese auf Partner zurück, die über die entsprechenden Gewerbeberechtigungen verfügen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Download

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Wimhofer Gebäudereinigung | Meisterbetrieb